Notariat
Der Notar ist - bei beurkundungspflichtigen Verträgen - der staatlich verordnete Verbraucherschützer. Notare sichern aufgrund ihrer Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber dem unerfahrenen Bürger auch bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften dessen Recht.
Im Handels-, Gesellschafts- und Grundstücksrecht, aber auch im Erb- und Familienrecht unterliegen Verträge häufig gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernissen.
Notare prüfen übrigens auch fremde Verträge.
Die Aufgabengebiete der Notare umfassen Gestaltung, Beglaubigung und Beurkundung in folgenden Bereichen:
Erbrecht:
- Testamente und Erbverträge
- Erb- und Pflichtteilsverzichte
- Erbschein und Nachlassverteilung
- Vorsorgevollmachten
- Unternehmensnachfolge
Familienrecht:
- Ehe- und Erbverträge
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Adoption
Handels- und Gesellschaftsrecht:
- Gründung, Umwandlung, Verschmelzung, Liquidation bei Kapital- und Personengesellschaften
- Gesellschaftsverträge, Abtretungs- und Kaufverträge von Gesellschaftsanteilen
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorständen und Aufsichtsräten,
- Handelsregisteranmeldungen
- Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
Grundstücks- und Immobilienrecht:
- Kaufverträge über bebauten oder unbebauten Grundbesitz, Wohnungs- oder Teileigentum, Erbbaurechten
- Bauträgerverträge (Neubauten und Sanierungsobjekte)
- Bildung und Veränderung von Wohnungs- und Teileigentum, Sondereigentum
- Grundschulden und Hypotheken
- Dienstbarkeiten
- Begründung von Erbbaurechten
- Nießbrauchs- und Wohnungsrechte
Klassische Treuhandtätigkeiten
Als Ansprechpartner stehen Ihnen unsere Anwaltsnotare an den Standorten Wiesbaden und Frankfurt zur Verfügung.
Berufs- und Gebührenvorschriften:
Bundesnotarordnung (BNotO)
Beurkundungsgesetz (BeurkG)
Richtlinien der Notarkammer Frankfurt am Main
Dienstordnung für Notare
Kostenordnung (KostO)
Europäische Standesrichtlinien
sämtlich zugänglich über die Homepage der Bundesnotarkammer