Bau- und Architektenrecht
Wir verfügen über eine hervorragende Expertise im Bereich sowohl des privaten Bau- und Architektenrechts als auch des öffentlichen Baurechts.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit im privaten Bau- und Architektenrecht gliedern sich wie folgt:
- begleitende Beratung von Bauvorhaben
- Beratung und Gestaltung von Bauverträgen (VOB + BGB) für private Bauherren sowie gewerbliche Baufirmen (Auftraggeber und Auftragnehmer)
- Vertrags- und Nachtragsmanagement
- Bauablaufstörungen jeder Art, Geltendmachung von Mängeln im Zusammenhang mit den Bauvorhaben
- Führung von Bauprozessen vor Gerichten sowie vor privaten Schiedsgerichten
- Durchsetzung/Abwehr von Werklohnansprüchen für Auftragnehmer oder Subunternehmer
- Haftungsfragen und Schadensabwicklung Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadenersatzansprüchen i. V. m. Architektenverträgen
- Führung von Honorarprozessen für/gegen Architekten.
Unsere Schwerpunkte im öffentlichen Baurecht sind:
- Baugenehmigungs- und Bebauungsplanverfahren
- bauordnungsrechtliche Verfahren
Ihr Ansprechpartner ist:
Jörg Hammerschmidt | Standort Königs Wusterhausen |
Schwerpunkte im öffentlichen Baurecht
Unsere Schwerpunkte im öffentlichen Baurecht sind:
- Baugenehmigungs- und Bebauungsplanverfahren
- bauordnungsrechtliche Verfahren
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Cornelia Nückell | Standort Frankfurt |