Widerruf Darlehens- und Versicherungsvertrag durch Verbraucher

(BGH, Urteil vom 18.01.2011 – XI ZR 356/09 )

 

Widerruft ein Verbraucher seine auf den Abschluss des Darlehens- und Versicherungsvertrages gerichtete Willenserklärung, schuldet er nach einer Entscheidung des BGH die Rückzahlung des Nettokreditbetrages mit Zinsen abzüglich bereits erbrachter Leistungen.

 

(Andreas Romey)