Widerruf Darlehens- und Versicherungsvertrag durch Verbraucher
(BGH, Urteil vom 18.01.2011 – XI ZR 356/09 )
Widerruft ein Verbraucher seine auf den Abschluss des Darlehens- und Versicherungsvertrages gerichtete Willenserklärung, schuldet er nach einer Entscheidung des BGH die Rückzahlung des Nettokreditbetrages mit Zinsen abzüglich bereits erbrachter Leistungen.
(Andreas Romey)
